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Fischartenschutz und Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Fischbestandsuntersuchung auf der Elbe mittels Elektro-Befischung
Fischbestandsuntersuchung auf der Elbe mittels Elektro-Befischung 

Nach § 31 SächsFischG ist das LfULG als Fischereibehörde für alle Fischbestandsbeobachtungen zuständig. Die Fischereibehörde führt dazu ein regelmäßiges Monitoring des Zustands der Fischartengemeinschaften in Sachsen durch. Die erhobenen Daten dienen der Umsetzung von allgemeinen wie auch der gewässerbezogenen Schutzmaßnahmen für alle Fisch- Krebs- und Muschelarten. Die Daten dienen auch der aktuellen Beschreibung des Erhaltungszustands der genannten Arten im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Für die Europäische Wasserrahmenrichtlinie sind die Fische einer der wichtigsten Indikatoren für die Bewertung des ökologischen Zustands der Oberflächengewässer.

Fischartenschutz bei Wasserbau und Unterhaltungsmaßnahmen

Das Bild zeigt den Titel der Broschüre Fischartenschutz bei Wasserbau und Unterhaltungsmaßnahmen

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 76: Fischerei

Robert Seehagen

Telefon: 03524 2631-8909

Telefax: 0351 2612-2099

E-Mail: robert.seehagen@smekul.sachsen.de

Anzeige Bau- oder Unterhaltungsmaßnahme

Anzeige Baubeginn

Anzeigen für Bau- oder Unterhaltungsmaßnahmen sind per E-Mail oder postalisch an die zuständige Dienststelle zu versenden. Hierzu ist ein Häkchen im Formular bei der jeweiligen Dienststelle zu setzen. Anzeigen in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge sowie der Landeshauptstadt Dresden sind an die Dienststelle Königswartha zu versenden. Anzeigen in den Landkreisen Mittelsachsen, Zwickau, Erzgebirge, Vogtland sowie der Stadt Chemnitz an die Dienststelle Chemnitz und Anzeigen in den Landkreisen Nordsachsen, Leipzig sowie der Stadt Leipzig an die Dienststelle Deutschenbora.

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