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Umsetzung der EU-WRRL

Erfassung und Bewertung der »Qualitätskomponente Fische« als Bestandteil zur Einstufung und Überwachung der Sächsischen Gewässer nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60 EG, WRRL)

Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert für alle in Sachsen ausgewiesenen Oberflächenwasserkörper die Beurteilung und Feststellung des ökologischen Zustandes bzw. ökologischen Potenzials, dessen Einstufung vorrangig durch biologische Komponenten bestimmt wird. Maßgeblich für diese Einstufung ist die jeweils am schlechtesten bewertete biologische Qualitätskomponente.

Der Erfassung, Bewertung und Überwachung der Fischfauna, als einer der empfindlichsten Bestandteile des Gewässerökosystems, kommt dabei besondere Bedeutung zu. Nach Artikel 8 in Verbindung mit Anhang V ist eine fortlaufende, referenzbezogene Beurteilung hinsichtlich Artenzusammensetzung, Abundanzverhältnissen und Altersstruktur des Fischbestandes vorzunehmen. Das Referat Fischerei des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist dabei als Fischereibehörde gemäß Erlass des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft vom 09.03.2006 zuständige Fachbehörde für den Bereich fischereiliche Zustandserfassung und Bewertung, sowie für die fachlichen Zuarbeiten zu Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeprogrammen. Der dazu erforderliche Aufgabenumfang und Zeitrahmen basiert auf dem »Sächsischen Monitoringkonzept zur Gewässerüberwachung« (LfULG, 2010 ff.).

In Sachsen sind derzeit 595 bewertungsrelevante Oberflächenwasserkörper der Kategorien Fließ- und Standgewässer ausgewiesen. Dies sind

  • 558 Fließgewässer mit ca. 6.000 km Fließlänge und
  • 37 Standgewässer mit ca. 5.800 ha Gewässerfläche.

Daraus ergeben sich ca. 1.000 fischereilicher Messstellen/Messstrecken, da:

1. jeder nach WRRL abzugrenzende Wasserkörper auch auf Basis der Fischartengemeinschaft zu bewerten ist und 
2. ein Wasserkörper (vor allem in größeren Flüssen) mehrere fischereiliche Regionen umfassen kann, die jeweils separat (fischereilich) beprobt und bewertet werden müssen.

Die tatsächlich erforderliche Messdichte und -frequenz richtet sich nach den Anforderungen der jeweiligen Überwachungsarten entsprechend WRRL und den methodischen Vorgaben des Bewertungsverfahrens »FiBs«.

Die Lage der Befischungspunkte orientiert sich grundsätzlich an den festgelegten Biologiemessstellen, wird aber durch das Befischungsteam vor Ort auf faktische Repräsentanz geprüft und ggf. verlegt.

Zur fischereilichen Bewertung der Fließgewässer kommt im Freistaat Sachsen auch das bundesweit eingesetzte elektronische Bewertungsverfahren »FiBs« (Fischbasiertes Bewertungssystem für Fließgewässer; BISCHOFF et al. 2004, DUSSLING & HABERBOSCH 2004, DUSSLING et al. 2004, KLINGER & HOFFMANN 2004, WOLTER et al. 2004) zum Einsatz. Das Verfahren vergleicht im Grundsatz die Verteilung der ökologischen Gilden, das Arteninventar und die relativen Anteile der Fischarten in der Referenz mit denen des aktuellen Probefangs, zusätzlich gehen weitere Indizes in die Bewertung ein.

Dieses EDV-gestützte Bewertungssystem ermöglicht unter Einbeziehung der Daten des Sächsischen Fischartenkatasters die Beurteilung des ökologischen Zustandes der sächsischen Oberflächenwasserkörper (FG) anhand der Fischartengemeinschaften.

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