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Hinweise zum Erwerb des Fischereischeins

Das Sächsische Fischereigesetz (SächsFischG) und die Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO).

Hierzu ist ein Sachkundenachweis erforderlich, welcher in der Regel durch eine bestandene Fischereiprüfung erworben wird.

Ein schriftlicher Antrag und der Nachweis über die Teilnahme an einem dreißigstündigen Vorbereitungslehrgang.

  • aktuelles Lichtbild, Hochformat 45 x 35 mm ohne Rand, farbig
  • Kopie Personalausweis (beide Seiten)
  • bei Ersterteilung ist der Sachkundenachweis (Fischereischein/Prüfungszeugnis im Original od. als beglaubigte Kopie beizulegen)
  • bei Änderung der Wohnanschrift das Original des bisherigen Fischereischeines

Kurzdarstellung des Verfahrensablaufs:

  • Der interessierte Bürger meldet sich zur Teilnahme am Vorbereitungslehrgang, in der Regel über den ortsansässigen Angelverein, beim Lehrgangsleiter an. (Kontakte - www.fischerei.sachsen.de)
  • Der Lehrgangsleiter registriert den Antrag des potenziellen Teilnehmers, einschließlich Passbild und Fischereischeinwunsch, online.
  • Der künftige Teilnehmer erhält vom Lehrgangsleiter einen Ausdruck der erfassten Daten und eine generierte Prüfungsnummer, die für die Zulassung zur Prüfung benötigt werden.
  • Der Vorbereitungslehrgang findet statt.
  • Nach 30 Stunden Vorbereitungslehrgang meldet der Lehrgangsleiter die Teilnehmer zur Fischereiprüfung an. Die Fischereibehörde versendet danach Einladungen mit Angaben zum Zeitpunkt und Ort an jeden Prüfungsteilnehmer. 
  • Die Prüfung findet statt. Sie dauert 90 Minuten. Die Auswahlantwort(en) der Frage(n) wird angekreuzt. Der Prüfungsteilnehmer beendet die Prüfung oder nach Ablauf der 90 Minuten bricht das System die Prüfung automatisch ab. Das Ergebnis wird angezeigt. Sie erhalten unmittelbar im Anschluss das Prüfungsresultat ausgedruckt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn insgesamt mindestens 45 Fragen und je Themenkomplex mindestens 8 Fragen richtig beantwortet sind.

Am folgenden Werktag wird das Prüfungsergebnis in der Fischereibehörde bearbeitet.
Sie erhalten nach bestandener Prüfung entweder:

  • die Rechnung für den beantragten Fischereischein und die Prüfungsgebühr

oder

  • nur die Rechnung für die Prüfungsgebühr, wenn kein Fischereischein beantragt wurde.

Bei nicht bestandener Prüfung erhalten Sie:

  • Bescheid über die nichtbestandene Prüfung und die Rechnung für die Prüfungsgebühr.

Nach Zahlungseingang wird der Fischereischein ausgedruckt und Ihnen zugesandt.

Für Jugendliche vom 9. bis zum 16. Lebensjahr.

An ausgewiesenen Anlagen (Angelteichen) darf auch ohne Fischereischein geangelt werden.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 76: Fischerei

Mathias Meyer (Staatliche Fischereiaufsicht)

Telefon: 035931 296-43

Telefax: 035931 296-11

E-Mail: Mathias.Meyer­@smekul.sachsen.de

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