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Fischereischein – Lehrgang – Prüfung

Es wird der Ablauf einer Fischereischeinprüfung, die online in einem Prüfungslokal durchgeführt wird, gezeigt. Die Startseite der Prüfungsanwendung wird vom Prüfungsleiter bekannt gegeben oder ist bereits als Favorit im Internetbrowser gespeichert.

Zuerst müssen Sie sich mit Ihrer Prüfungsnummer (z. B. 2007-0010) und Ihrem Geburtsdatum anmelden.

Anmeldeansicht zur Online-Testprüfung
Wenn die Prüfung durch den Prüfungsleiter aktiviert wurde, gelangen Sie zu Ihren persönlichen Daten.

Die Daten werden vom Prüfungsleiter kontrolliert. Anschließend können Sie die Prüfung starten, indem Sie auf den Link »zum Prüfungsbogen« klicken.

Ansicht der Angaben des Prüfungsteilnehmers zur Kontrolle

Wenn Sie die Prüfung starten, finden Sie am oberen Bildsschirmrand einen Fortschrittbalken. Dieser zeigt Ihnen die Zeit an, die Ihnen zur Beantwortung der Fragen verbleibt. In der Testversion gibt es keine Zeitbegrenzung.

Im unteren Bildschirmbereich werden die Prüfungsfragen unterteilt in 5 Sachgebiete aufgelistet. Die Prüfung endet, wenn Sie die Prüfung abgeben oder die Zeit abgelaufen ist. Ihr erzieltes Ergebnis wird sofort angezeigt.

Sie haben jetzt die Möglichkeit, einen Prüfungsbogen zu beantworten. Die Fragen werden nach dem Zufallsprinzip aus dem aktuellen Fragenkatalog zusammengestellt.

Viel Erfolg wünscht die Fischereibehörde des Freistaates Sachsen!

Der Fischereischein stellt die öffentlich-rechtliche Genehmigung zur Fischereiausübung dar. Ein Fischereischein bestätigt seinem Inhaber das Vorhandensein der für die Fischereiausübung notwendigen Mindestkenntnisse zum Umgang mit der lebenden Kreatur Fisch und dem ordnungsgemäßen Verhalten am Gewässer.

Im Freistaat Sachsen ist seit dem 01.05.1993 für jede Art der Fischereiausübung und den Erwerb von Angelerlaubnisscheinen ein personengebundener Fischereischein erforderlich. Fischereischeine sind an eine gesetzlich vorgegebene Form gebunden.

Fischereischein-Ansichten

Fischereischein Plastikkarte, ID-Card-Format (Vorderseite)
Fischereischein Plastikkarte, ID-Card-Format (Vorderseite) 
Fischereischein Plastikkarte, ID-Card-Format (Rückseite)
Fischereischein Plastikkarte, ID-Card-Format (Rückseite) 

Für den Ersterwerb des Fischereischeins ist der Sachkundenachweis erforderlich. Dieser wird in der Regel durch eine bestandene Fischereiprüfung erworben.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist ein schriftlicher Antrag und die Teilnahme des Antragstellers an einem dreißigstündigen Vorbereitungslehrgang. Der Vorbereitungslehrgang wird vom Sächsischen Landesfischereiverband e. V., einen diesem Verband angeschlossenen Anglerverband oder anderen Anbietern durchgeführt.

Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt mittels ausgefülltem Antrag beim entsprechenden Lehrgangsleiter. Er übernimmt die Online Datenerfassung für den Ersterwerb des Fischereischeins.

Kontakt zu einem Lehrgangsleiter nehmen Sie bitte über den nachfolgenden Link auf.

Öffnen Sie den Link. Zoomen Sie die Sachsenkarte auf 100 Prozent. Die Kontaktdaten werden Ihnen angezeigt, wenn Sie den Mauszeiger auf den abgebildeten Fischereischein setzen. Zur besseren Übersicht können Sie die Karte auch downloaden.

Behandelt werden die Themenkomplexe:

  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde
  • Gerätekunde und
  • Gesetzeskunde

Nach § 24 SächsFischVO wird zur Prüfung zugelassen, wer an einem Vorbereitungslehrgang entsprechend den Rahmenbedingungen des § 25 SächsFischVO teilgenommen hat.
Gemäß § 25 Abs. 2 SächsFischVO dürfen Vorbereitungslehrgänge nur von hierzu befähigten und von der Fischereibehörde zugelassenen Personen durchgeführt werden, die über einen gültigen Fischereischein verfügen. § 25 legt darüber hinaus weitere Details fest, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens
geprüft werden müssen.
Da die Zulassung nach § 25 Abs. 2 Satz 2 SächsFischVO jeweils auf zwei Jahre befristet ist und darüber hinaus jederzeit wiederrufen werden kann, ist ein förmliches Verfahren zur Zulassung erforderlich. Das Zulassungsverfahren wird im Folgenden beschrieben.

Kurzdarstellung des Verfahrensablaufs:

  • Der interessierte Bürger meldet sich zur Teilnahme am Vorbereitungslehrgang, in der Regel über den ortsansässigen Angelverein, beim Lehrgangsleiter an.
  • Der Lehrgangsleiter registriert den Antrag des potenziellen Teilnehmers, einschließlich Passbild und Fischereischeinwunsch, online.
  • Der künftige Teilnehmer erhält vom Lehrgangsleiter einen Ausdruck der erfassten Daten und eine generierte Prüfungsnummer, die für die Zulassung zur Onlineprüfung benötigt werden.
  • Der Vorbereitungslehrgang findet statt.
  • Nach 30 Stunden Vorbereitungslehrgang meldet der Lehrgangsleiter die Teilnehmer zur Fischereiprüfung an. Die Fischereibehörde versendet danach Einladungen mit Angaben zum Zeitpunkt und Ort an jeden Prüfungsteilnehmer. 
  • Die Prüfung findet statt. Sie dauert 90 Minuten. Die Auswahlantwort(en) der Frage(n) wird angekreuzt. Der Prüfungsteilnehmer beendet die Prüfung oder nach Ablauf der 90 Minuten bricht das System die Prüfung automatisch ab. Das Ergebnis wird angezeigt. Sie erhalten unmittelbar im Anschluss das Prüfungsresultat ausgedruckt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn insgesamt mindestens 45 Fragen und je Themenkomplex mindestens 8 Fragen richtig beantwortet sind.

Am folgenden Werktag wird das Prüfungsergebnis in der Fischereibehörde bearbeitet.
Sie erhalten nach bestandener Prüfung entweder:

  • die Rechnung für den beantragten Fischereischein und die Prüfungsgebühr

oder

  • nur die Rechnung für die Prüfungsgebühr, wenn kein Fischereischein beantragt wurde.

Bei nicht bestandener Prüfung erhalten Sie:

  • Bescheid über die nichtbestandene Prüfung und die Rechnung für die Prüfungsgebühr.

Nach Zahlungseingang wird der Fischereischein ausgedruckt und Ihnen zugesandt.

  • aktuelles Lichtbild, Hochformat 45 x 35 mm ohne Rand, farbig
  • Kopie Personalausweis (beide Seiten)
  • bei Ersterteilung ist der Sachkundenachweis (Fischereischein/Prüfungszeugnis im Original od. als beglaubigte Kopie beizulegen)
  • bei Änderung der Wohnanschrift das Original des bisherigen Fischereischeines

Der Weg vom Jugendfischereischein zum lebenslangen Fischereischein

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 76 Fischerei

Marion König

Telefax: 035931 296-11

E-Mail: Marion.Koenig@smekul.sachsen.de

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